Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer*innen des Innsbruck Alpine Trailrun Festivals. Teilnahmeberechtigt sind alle, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß angemeldet haben.
Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates und anderen Fortbewegungsmitteln ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
Die persönliche Startnummer darf nicht verändert oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.
Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen.
Der Veranstalter und das Personal sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der Teilnehmer*innen dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
Die Veranstaltung und die Bewerbe finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen oder ganz abzusagen (z.B. aufgrund von Unwetter), die Streckenführung zu verkürzen oder abzuändern (z.B. Schnee).
Es werden beim Innsbruck Alpine Trailrun auch immer wieder öffentliche Straßen benutzt, auf der gesamten Strecke gilt daher für alle Läufer*innen die Straßenverkehrsordnung. Bei jeder Verpflegungsstation gibt es die Möglichkeit den Lauf zu beenden.
Die Laufleitung behält sich vor, Teilnehmer*innen, die sich trotz Aufforderung nicht an die Regeln des Laufes halten, vom Innsbruck Alpine Trailrun auszuschließen.
Für die Bewerbe K110, K85, K65, K40, K35, K25 und K15 findet eine Streckeneinweisung (= Racebriefing) statt. Die Teilnahme am Racebriefing ist für alle Teilnehmer*innen verpflichtend.
Sportlich faires Verhalten gegenüber anderen Teilnehmer*innen und Streckenpersonal sowie allen anderen Personen entlang der Strecke, z.B. Wanderer*innen und Zuschauer*innen, ist Voraussetzung. Jede*r Teilnehmer*in ist verpflichtet, Verletzten Erste Hilfe zu leisten und die Laufleitung zu informieren. Sollte sich ein*e Läufer*in verlaufen oder nicht rechtzeitig bei der Versorgungstelle eintreffen, so ist ebenfalls die Rennleitung zu kontaktieren.
Jede*r Läufer*in hat die Pflichtausrüstung mitzuführen, diese wird bei der Startnummernausgabe kontrolliert.